Fahrschule Zur Linde
 

Führerscheinklassen

Hier eine Aufstellung der Führerscheinklassen in der Übersicht. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Daten wurden der Internetpräsenz des Fahrlehrerverbandes, www.fahrlehrerverband-bw.de entnommen.


Führerscheinklasse A

Beschreibung • Kräfträder mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bbH über 45 km/h.
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH über 45 km/h oder einer Leistung über 15 kW.
Mindestalter • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“.
• 21 Jahre für Trikes.
• 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Vorbesitz Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen AM, A1, A2
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung



Führerscheinklasse A1

Beschreibung • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Leistung von max. 11 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
• Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH über 45 km/h und einer Leistung von max. 15 kW.
Mindestalter • 16 Jahre
• Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen AM
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung



Führerscheinklasse A2

Beschreibung Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen AM, A1
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung



Führerscheinklasse AM

Beschreibung • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei einem Verbrennungsmotor und einer Leistung von max. 4 kW bei einem Elektromotor.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und einer Leistung von max. 4 kW bei einem Diesel-/Elektromotor.
• Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, einer Leistung von max. 4 kW bei einem Diesel-/Elektromotor und einer Leermasse von max. 350kg.
• Zusammenfassung der „alten“ Klassen „M“ und „S“.
Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen -
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung



Führerscheinklasse B

Beschreibung Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen L, M
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung, Praktische Prüfung



Führerscheinklasse B96

Beschreibung Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zG des Anhängers über 750 kg und einer zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.
Mindestalter vgl. Klasse B
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossene Klassen -
Ausbildung Schulung
Prüfung Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.



Führerscheinklasse BE

Beschreibung Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind
Mindestalter 18
Vorbesitz Klasse B
Eingeschlossene Klassen L, M
Ausbildung Praxis
Prüfung Praktische Prüfung



Führerscheinklasse BF 17

Beschreibung Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE beantragt werden. Der Führerscheinantrag bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, d.h. der Erziehungsberechtigten.
Mindestalter 17
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen L, M
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung



Führerscheinklasse L

Beschreibung Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen -
Ausbildung Theorie
Prüfung Theorieprüfung



Führerscheinklasse Mofa

Beschreibung Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
Mindestalter 15 Jahre
Vorbesitz nein
Eingeschlossene Klassen -
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung



         
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